Begleitender Umgang

Begleiteter Umgang unterstützt und fördert den Kontakt zwischen Kind und dem/der nicht mit ihm zusammenlebenden sorgeberechtigten Vater oder Mutter oder anderen sorgeberechtigten Personen in Wahrnehmung ihrer Pflichten gegenüber dem betreffenden Kind.

Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen und psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.

Begleiteter Umgang gehört in den Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Leistungsberechtigt sind nach § 41 SGB VIII auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Unsere Auftraggeber

Wir arbeiten selbständig im Auftrag der jeweiligen Jugendämter der Städte Buxtehude und Stade sowie des Landkreises Stade. Begleiteter Umgang geschieht über die Antragstellung an das zuständige Jugendamt des Landkreises oder der jeweiligen Städte. Das Jugendamt als Fachbehörde und damit als Kostenträger entscheidet über die Bewilligung der Leistung.

Unsere Arbeitsweise

Wir arbeiten mit Zielvereinbarungen und ausschließlich mit fachlich erfahrenen Familienhelfern/innen, die i. d. R. ein sozialpädagogisches oder ähnliches Studium mit Erfolg absolviert haben.

Unsere Arbeitsschwerpunkte

Das Ziel des begleiteten Umgangs ist es, Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden. Beim begleiteten Umgang wird das Holen und Bringen des Kindes gewährleistet und die Anwesenheit der sozialpädagogischen Fachkraft während des Kontaktes bei hochstrittigen Fällen garantiert.

Ansprechpartner

Termine nach Vereinbarung

Haus der Diakonie Stade
Frau P. Wist
Neubourgstr. 6
21682 Stade
Telefon: 04141 / 41170
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!