Ambulante medizinische Rehabilitation Sucht
Was ist die Ambulante Rehabilitation Sucht?
Die Ambulante Rehabilitation ist eine Suchttherapie vor Ort und damit eine Alternative zur stationären Rehabilitation. Sie richtet sich an alkohol-, medikamenten- und drogenabhängige Menschen, die in ihrem Umfeld (Arbeit, Familie) bleiben und gleichzeitig an einer intensiven Behandlung teilnehmen möchten.
Die Behandlung erfolgt in gruppen- und einzeltherapeutischen Sitzungen. Es finden regelmäßige wöchentliche Termine statt. Weiterhin werden Paar- und Angehörigen-gespräche angeboten. Je nach Indikation finden weitere Gruppen statt, z.B. zu den Themen Rückfallvorbeugung und Führerscheinwiedererlangung.
Besondere Beachtung gilt der beruflichen Teilhabe, wie der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Die Behandlungsdauer beträgt 6 bis 18 Monate.
Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team mit Sucht- und Sozialtherapeut*innen, Psycholog*innen und Fachärzt*innen.
Für wen ist die Ambulante Rehabilitation geeignet?
Sie kommt für alle Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige in Frage, bei denen auf Grund ihres bisherigen Krankheitsverlaufes und der ausreichend guten sozialen Situation eine stationäre Entwöhnungsbehandlung nicht erforderlich ist.
Voraussetzungen sind die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik, die Fähigkeit zu mittelfristiger Abstinenz und zur aktiven und verbindlichen Teilnahme an den Terminen. Gegebenenfalls ist vor Beginn der ambulanten Rehabilitation eine Entzugsbehandlung erforderlich.
Nach vorbereitenden Beratungsgesprächen wird das Antragsverfahren von uns eingeleitet.
Behandlungsziele
- Befähigung zur zufriedenen langfristigen Abstinenz
- Erhaltung der Erwerbsfähigkeit bzw. berufliche Wiedereingliederung
- Erreichen von persönlichen Entwicklungs- und Behandlungszielen wie:
- Verbesserung der Lebensqualität
- Verbesserung der Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
- Verbesserung der familiären und sozialen Lebenssituation
- Verbesserung der Freizeitgestaltung
- Rückfallvorbeugung
Wer bezahlt die Ambulante Rehabilitation?
Die Kosten der ambulanten medizinischen Rehabilitation werden in der Regel von den Deutschen Rentenversicherungsträgern gemäß der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen“ übernommen. Nachrangig kommen andere Leistungsträger, z.B. Krankenkassen in Frage. Vereinbarungen über Selbstzahlung sind auch möglich.