Elternberatung

im Rahmen des FAMFG (Familiengerichtsverfahren)

Unterstützung bei der Entwicklung einvernehmlicher Umgangsregeln Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Diakonieverband der EV.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade

 

Eltern, die sich in Trennungs- und Scheidungsprozessen befinden, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Wenn Sie sich bei Gericht entschieden haben zu und in die Beratungsstelle zu kommen …

… haben Sie in der Regel schon Versuche unternommen, sich als Eltern darüber zu verständigen was für Ihr Kind/Ihre Kinder in Bezug auf Umgangsfragen am besten ist.

Alle Ihre Bemühungen zeigen, dass es Ihnen um das Wohl Ihrer Kinder geht. Ihre Bereitschaft für die gemeinsame Beratung macht deutlich, dass Sie beide die gemeinsame Verantwortung als Eltern auch zukünftig wahrnehmen möchten.

Wie läuft die Beratung ab?

Zu Beginn der Beratung vereinbaren Sie, welche Punkte Sie im Verlauf der Gespräche klären wollen. Der/die Berater/in unterstützt Sie beim Erarbeiten einer für Sie tragfähigen Umgangsregelung. Die Inhalte der Beratung orientieren sich immer an den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes/der Kinder. Das bedeutet, dass eine tragfähige Umgangsregelung insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt:

  • Das Alter und die damit verbundenen Entwicklungsbedürfnisse Ihres Kindes
  • Die Bindungen Ihres Kindes
  • Das Temperament Ihres Kindes und seine Fähigkeiten Veränderungen zu verkraften

Die Beratung ist unparteiisch und kostenfrei.

Welche Bedingungen braucht es für eine gelingende Beratung?

  • Alle Inhalte der Beratungsgespräche sind und bleiben vertraulich
  • Der/die Berater/in wird nicht als „Zeuge“ vor Gericht aussagen
  • Beratung und anwaltliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die zu klärenden Beratungsinhalte (Umgangsregelungen) schließen sich aus
  • Schritte und Handlungen, die den Streit weiter verschärfen (z.B. die Einstellung von Zahlungen), sollten unterbleiben
  • Je offener und kompromissbereiter beide Elternteile in der Beratung sind, desto wahrscheinlicher ist der Beratungsprozess hilfreich

Diese Anregungen und ggf. weitere Regelungen, die Sie treffen, dienen dem Aufbau von Vertrauen und sind die Voraussetzung für einen erfolgreichen Beratungsverlauf.

Wie lange dauert die Beratung?

Jeder Beratungsprozess gestaltet sich individuell und unterschiedlich.

Manchen Eltern reicht ein Beratungstermin aus, andere benötigen mehrere.

Sie sollten sich in keinem Fall unter (Zeit-)Druck setzen. Letztlich verhandeln sie hier wichtige Themen für Ihre Kinder.

Wie geht es nach der Beratung weiter?

  • Wenn Sie sich vor Gericht damit einverstanden erklärt haben, dass der Beratungsstelle das Gerichtsprotokoll zugeht, wird das Gericht über die Beendigung der Beratung informiert. Dabei werden keine Beratungsinhalte mitgeteilt.
  • Die Information anderer Stellen über das erzielte Beratungsergebnis, liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Sollte die Beratung nicht geeignet sein, eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln, kann der Beratungsprozess sowohl von Seiten der Beratungsstelle, als auch Ihrerseits beendet werden. In diesen Fällen wird in der Regel das Familiengericht über das weitere Verfahren entscheiden.

Die Erziehungsberatungsstelle, die Jugendämter, die Familiengerichte und Anwälte/innen für Familienrecht haben im Rahmen eines „Runden Tisches“ ein Vorgehen bei Familiengerichtsverfahren abgestimmt. In Fällen von häuslicher Gewalt u./o. Kindeswohlgefährdung kommt dieses Verfahren nur sehr eingeschränkt zur Anwendung. In der Regel findet die Beratung in diesen Fällen direkt beim Jugendamt statt. Dieses Verfahren findet Anwendung, wenn Eltern sich bei Gericht auf die Inanspruchnahme von Beratung geeinigt haben.

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade siehe Ansprechpartner

Ansprechpartner

Termine nach Vereinbarung

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Diakonieverband der Ev.-luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade
Frau K. Bargel
Frau D. Schindler
Thuner Str. 17
21680 Stade
Telefon: 04141 / 52140
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